Ver­trau­ens­sa­che

Ankaufs­un­ter­su­chung

Beim Ver­kauf eines Pfer­des ist es für den Käu­fer aber auch für den Ver­käu­fer sinn­voll, über den Gesund­heits­zu­stand eines Pfer­des und der damit ver­bun­de­nen Eig­nung für eine bestimmte Nut­zung infor­miert zu sein.

Den Umfang einer Kauf­un­ter­su­chung bestimmt der Auf­trag­ge­ber, wel­cher sowohl der Käu­fer als auch der Ver­käu­fer sein kann. Die oft­mals ver­wen­de­ten Bezeich­nun­gen „kleine Ankaufs­un­ter­su­chung“ und „große Ankaufs­un­ter­su­chung“ gibt es nicht. Es wer­den immer die Unter­su­chun­gen durch­ge­führt, die der Auf­trag­ge­ber festlegt.

Wir füh­ren die Kauf­un­ter­su­chun­gen mit größ­ter Sorg­falt und aktu­el­lem Fach­wis­sen durch, um einen mög­lichst objek­ti­ven Ist-Zustand des Pfer­des zu erhe­ben und ver­su­chen, den Auf­trag­ge­ber hin­sicht­lich der Akzep­tanz mög­li­cher gesund­heit­li­cher Defi­zite zu bera­ten, da es das abso­lut feh­ler­freie Pferd nicht gibt.

Im Vor­feld einer Kauf­un­ter­su­chung füllt der Auf­trag­ge­ber ein Auf­trags­for­mu­lar auf der Grund­lage unse­rer Geschäfts­be­din­gun­gen aus. Er legt darin den Umfang der Unter­suchung fest, wird über die ent­ste­hen­den Kos­ten infor­miert und akzep­tiert die Geschäftsbedingungen.

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